Gesetzliche Regeln zum Dampfen in Deutschland 2026 erklärt
In Deutschland sind nikotinhaltige Vapes legal, die drei Grenzen einhalten: höchstens 2 ml je Einwegzigarette oder Einwegkartusche, 10 ml je Nachfüllflasche und 20 mg Nikotin je Milliliter. Abgegeben werden Vapes nur an Erwachsene, mit und ohne Nikotin.
Die gesetzlichen Regelungen zum Dampfen stehen vor allem in drei Gesetzen: Füllmenge und Nikotingehalt im Tabakerzeugnisgesetz, das Mindestalter im Jugendschutzgesetz, Bahnhöfe und Bundesgebäude im Bundesnichtraucherschutzgesetz.
Welche Vapes sind in Deutschland erlaubt
Erlaubt sind nikotinhaltige E-Zigaretten innerhalb der Grenzen von § 14 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG): Nachfüllbehälter fassen höchstens 10 ml, Einwegzigaretten und Einwegkartuschen höchstens 2 ml. Der Nikotingehalt liegt bei höchstens 20 mg je Milliliter (EU-Richtlinie 2014/40/EU).
Praxistipp: Wenn du ein Gerät prüfen willst, achte auf diese Angaben, den deutschen Warnhinweis und das Steuerzeichen. Nikotinfreies Liquid und Longfill-Aroma kennen keine Mengengrenze, Jugendschutz und Steuer gelten trotzdem.
Welche Vapes sind in Deutschland verboten
Verboten ist der Verkauf nikotinhaltiger Vapes über den Grenzen von § 14 TabakerzG, dazu Ware ohne den deutschen Warnhinweis nach § 15 TabakerzG oder ohne Steuerzeichen.
Legal oder illegal entscheidet sich an Volumen, Nikotin und Kennzeichnung, nicht an den Zügen. Wer nikotinhaltige Vapes über den Grenzen von § 14 in den Verkehr bringt, macht sich nach § 34 TabakerzG strafbar, bei Fahrlässigkeit droht ein Bußgeld nach § 35. Ein fehlender Warnhinweis ist eine Ordnungswidrigkeit. Verdächtige Importe kann der Zoll anhalten.
Ab wann darf man vapen
Vapen ist ab 18 Jahren erlaubt. § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) verbietet die Abgabe von E-Zigaretten und Liquids an Minderjährige und das Gestatten des Konsums in der Öffentlichkeit, auch ohne Nikotin. Online-Händler müssen das Alter bei Bestellung und Zustellung prüfen, so der Bundesgerichtshof im März 2026.
Die Altersprüfung gilt auch für leere Geräte und nikotinfreie Liquids.
Wo Dampfen erlaubt ist und wo nicht
Im Freien darfst du grundsätzlich dampfen. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet E-Zigaretten in Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen. Öffentliche Räume wie Gaststätten, Schulen und Behörden regeln die Länder: Baden-Württemberg hat Dampfen im Juni 2026 dem Rauchen gleichgestellt, Niedersachsen nennt E-Zigaretten ausdrücklich.
Sonst gilt Hausrecht: im Restaurant, Hotel oder in der Shisha-Bar fragst du am besten nach.
Einweg-Vapes und das angekündigte Verbot
Ein Einweg-Verbot ist bislang nicht in Kraft. Der Bundesumweltminister hat im Mai 2026 ein Verkaufsverbot angekündigt, beschlossen ist nichts. Verbindlich ist dagegen die EU-Batterieverordnung. Ab dem 18. Februar 2027 dürfen Hersteller und Importeure Geräte mit fest verbautem Akku nicht mehr in Verkehr bringen. Das gilt auch für Einweg-Vapes dieser Bauart. Wurden Geräte vor diesem Stichtag an den Handel abgegeben, dürfen sie nach der Verordnung ohne Frist weiter verkauft werden.
Jede Verkaufsstelle, die E-Zigaretten führt, nimmt gebrauchte Geräte kostenlos zurück (§ 17 ElektroG, Pflicht vom Juli 2026 an). Wenn du alte Geräte loswerden willst, hilft der Ratgeber Einweg-Vapes entsorgen.
Aroma, Steuer und Werbung beim Dampfen
Ein Aromaverbot gibt es nicht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium legte im Januar 2026 einen Entwurf vor, der 13 Stoffe in Liquids verbieten soll, darunter Menthol-Aroma, mehrere Kühlstoffe und den Süßstoff Sucralose, also kühlen und süßen Geschmack.
Auf jedes Liquid fällt eine Verbrauchsteuer von 32 Cent je Milliliter an, mit und ohne Nikotin (Steuerstufe Januar 2026). Was das je Flasche heißt, rechnet der Ratgeber Liquid Steuer 2026 vor. Werbung für E-Zigaretten ist online nach § 19 TabakerzG verboten. Erlaubt sind sachliche Produktangaben wie Menge, Nikotingehalt und Aroma.
Vape-Formate im Sortiment und ihre Füllmengen
Vorbefüllte Pods wie Linvo Pod Lite fassen 2 ml Liquid mit Aroma und bis zu 20 mg Nikotin je Milliliter. Einweg-Vapes haben dieselbe Füllmenge und laut Hersteller 600 bis 800 Züge. Liquids gibt es in der 10-ml-Flasche mit Aroma, bei Nikotinsalz bis 20 mg je Milliliter, dazu nachfüllbare E-Zigaretten.
Der Unterschied zwischen Pod und nachfüllbarem Gerät: Pods werden leer getauscht. Wer selbst befüllen will, nimmt eine nachfüllbare E-Zigarette. Den Unterschied zwischen Nikotinsalz und freiem Nikotin erklärt der Ratgeber Nikotinsalz.
Häufige Fragen zu Vapes und Gesetz
Ab wann darf man vapen?
Vapen ist ab 18 Jahren erlaubt, mit und ohne Nikotin. Das Bußgeld nach § 28 JuSchG trifft, wer abgibt oder den Konsum gestattet.
Wie viele Züge darf eine Vape in Deutschland haben?
Das Gesetz nennt keine feste Zugzahl. § 14 TabakerzG begrenzt Füllmenge und Nikotingehalt. Zugzahlen sind Herstellerangaben.
Welche Vapes sind in Deutschland verboten?
Illegal sind nikotinhaltige Geräte und Liquids über den erlaubten Grenzen: über 2 ml je Einwegzigarette oder Einwegkartusche, über 10 ml je Nachfüllflasche, über 20 mg Nikotin je Milliliter, dazu Packungen ohne deutschen Warnhinweis und Steuerzeichen.
Darf man in der Öffentlichkeit vapen?
Im Freien ist Vapen erlaubt. In Bundesgebäuden, Bus, Bahn und Bahnhöfen nicht. Für Gaststätten gelten Landesgesetz und Hausrecht, Baden-Württemberg hat Vapes im Juni 2026 ins Rauchverbot einbezogen.
Sind Einweg-Vapes ab 2026 verboten?
Nein, ein Verbot ist angekündigt, nicht beschlossen. Ab dem 18. Februar 2027 ist das Inverkehrbringen von Einweg-Vapes mit fest verbautem Akku untersagt (EU-Batterieverordnung). Für Geräte, die vor dem 18. Februar 2027 an den Handel abgegeben wurden, setzt die EU-Batterieverordnung dem Abverkauf keine Frist. Altgeräte nimmt jeder E-Zigaretten-Händler kostenlos zurück.
Nikotin macht stark abhängig. Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren.