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Shisha rauchen auf dem Balkon

Shisha rauchen auf dem Balkon

Geruchsbelästigung durch die Shisha: Passionierte Shisha-Raucher greifen regelmäßig zur Wasserpfeife, um sich zu entspannen, den Feierabend mit dem leckeren Qualm einzuläuten oder eine gemütliche Shisha-Session mit Freunden zu absolvieren. Dabei können sich Nachbarn von dem Rauch und dem Tabakgeruch gestört fühlen.

Doch ist das Shisha-Rauchen auf dem Balkon erlaubt und wie nimmst du Rücksicht auf deine Nachbarn? Wie reagierst du, wenn sich Nachbarn über deinen Shisha-Geruch beschweren, und wie reduzierst du die Rauch- und Geruchsentwicklung? Dieser Artikel liefert Antworten auf all diese Fragen.

Ist das Shisha-Rauchen auf dem Balkon erlaubt?

Keine Panik: Das Rauchen einer Wasserpfeife auf dem Balkon oder der Terrasse ist erlaubt. Allerdings solltest du Rücksicht auf deine Nachbarn, insbesondere auf Nichtraucher, nehmen und nicht pausenlos Shisha rauchen.

Denn der Qualm gelangt beim Lüften durch die Fenster in die Innenräume deiner Nachbarn. Darüber hinaus kann sich dein Nachbar gestört fühlen, wenn er sich selbst auf dem Balkon oder der Terrasse aufhält und dazu gezwungen wird, passiv zu rauchen.

Rauchen auf dem Balkon – So ist die Rechtslage

Generell ist es Rauchern vertragsgemäß gestattet, in der Wohnung, im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse zu rauchen (§ 307 BGB). Entsteht jedoch beispielsweise ein Sachschaden durch herunter fliegende Kohlestückchen, die auf den Balkon des Nachbarn gelangen, kann dieses Recht eingeschränkt werden. Sachschäden verhinderst du durch den Einsatz eines Windschutzes und einer vorsichtigen Handhabung beim Rauchen auf deinem Balkon.

Ebenso verhält es sich, wenn die Gesundheit der Nachbarn gefährdet ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Rauchvergiftung eines Nichtrauchers auf das Rauchen eines Nachbarn zurückzuführen ist.

Auch ein im Mietvertrag vereinbarter Ort zum Rauchen, beispielsweise der Balkon, kann rechtskräftig sein. Ebenso kann eine Individualvereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen werden, die das Rauchen untersagt. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen individuell ausgehandelten Mietvertrag handelt.

Raucher müssen Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Im Jahr 2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Raucher verpflichtet sind, Rücksicht auf ihre Nachbarn zu nehmen. Geruchsbelästigungen können seither Konsequenzen nach sich ziehen, wenn der Rauch als “wesentliche Beeinträchtigung” gewertet wird.

Hier solltest du abwägen, wie oft du rauchst und wie viel Qualm dabei entsteht. Die Rauchentwicklung kann beim Konsum von Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas oder einer Vape deutlich variieren.

In der Regel werden bei Streitigkeiten vor Gericht rauchfreie Zeiten vereinbart. Jedoch existiert keine allgemeingültige Regelung durch den BGH, sodass diese Zeiten individuell bestimmt werden.

Gerichtsurteile zugunsten von Rauchern

  • Rauchen auf dem Balkon als vertragsmäßiger Wohnungsgebrauch: Das Amtsgericht Wennigsen und das Amtsgericht Rathenow urteilten in mehreren Fällen, dass das Rauchen eines Nachbarn allein nicht zu einer Mietminderung führen darf. Der aufsteigende Rauch müsse hingenommen werden (Az. 9 C 156/01), sofern nicht mehr als zwölf Zigaretten pro Tag konsumiert würden.
  • Die gesellschaftliche Akzeptanz in früheren Jahren: In einem Prozess im Jahr 1999 entschied das Amtsgericht Bonn, dass Raucher den Balkon zum Rauchen nutzen dürfen. Das Gericht begründete dies mit der damaligen gesellschaftlichen Akzeptanz des Rauchens.

Gerichtsurteile zugunsten rauch­geplagter Nachbarn

  • Mietminderung: 2012 klagten Mieter einer Dachgeschosswohnung, deren Nachbar täglich zwischen zehn und zwölf Zigaretten auf dem Balkon rauchte. Die Dachgaube konnte aufgrund des aufsteigenden Rauches nicht genutzt werden. Das Landgericht Hamburg gestand ihnen fünf Prozent Mietkürzung aufgrund der Minderung der Gebrauchstauglichkeit zu (Az. 311 S 92/10).
  • Rauchverbot auf einem von zwei Balkonen: Im Jahr 2013 entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main, dass Raucher beim Rauchen auf dem Balkon Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen haben. In dem Fall ging es um angrenzende Balkone und einen Zigarettenkonsumenten, der täglich bis zu 19 Glimmstängel rauchte. Das Gericht entschied, dass der Beschuldigte fortan nur noch auf einem der beiden Balkone rauchen durfte, damit der Rauch nicht in das Schlafzimmer des Nachbarn zog (Az. 33 C 1922/13).
  • Rauchverbot im Treppenhaus: Der Zweck eines Treppenhauses besteht nicht darin, besagten Ort zum Rauchen aufzusuchen. Das entschied das Amtsgericht Hannover, das die Zweckentfremdung des Flures durch einen Mieter als Beeinträchtigung der Rechte aller anderen Hausbewohner einstufte (Az. 70 II 414/99).

Was kann man bei Beschwerden der Nachbarn über Geruchsbelästigung tun?

Deine Nachbarn haben sich bei deinem Vermieter über die Geruchsbelästigung durch deine Shisha beschwert? In dieser Situation gilt es, Ärger im Haus zu vermeiden. Aus diesem Grund ist es ratsam, Ruhe zu bewahren und das Gespräch zu suchen.

Gehst du auf deine Nachbarn zu und schlägst Lösungen vor, signalisierst du deine Gesprächs- und Kompromissbereitschaft. Neben einer rauchfreien Zeit kann die Nutzung der Shisha in einer bestimmten Räumlichkeit dazu führen, dass sich deine Nachbarn nicht länger belästigt fühlen.

Nach einem Umzug zeigst du dein Interesse an einem freundlichen Miteinander, indem du aktiv auf deine Nachbarn zugehst und diese von Beginn an über deinen Shisha-Konsum informierst. Zudem ist es ratsam, Shisha-Sessions mit mehreren Freunden auf dem Balkon vorher anzukündigen. Ein kleines Geschenk an deine Nachbarn am nächsten Tag besänftigt zusätzlich die Gemüter.

Rauchen nach Stundenplan

Wer häufig zur Shisha greift und den leckeren Tabakgeschmack genießt, läuft Gefahr, andere Mieter langfristig zu stören. Aus diesem Grund kann der Vermieter feste Rauchzeiten mit dir vereinbaren, an die du dich hältst.

Der Vorteil: Während du weiterhin in den Rauchgenuss kommst und Spaß an deiner Shisha hast, können sich Nachbarn an den Zeiten orientieren und das Lüften der Wohnung, das Trocknen der Wäsche oder das Sonnenbaden zu anderen Tageszeiten realisieren.

So kann man die Geruchsbelästigung reduzieren

Eine gute Nachbarschaft zeichnet sich durch die Bereitschaft aus, auf die Bedürfnisse des Umfelds einzugehen und Kompromisse zu schließen. Lüftet dein Nachbar gerade, hängt die Wäsche zum Trocknen an der frischen Luft oder genießt er oder sie ein kaltes Getränk in unmittelbarer Nähe, verschiebst du deine Shisha-Session bestenfalls auf eine andere Uhrzeit.

Um Streitigkeiten zu vermeiden und die Qualität des Zusammenlebens zu erhöhen, lohnt es sich, auf die Nachbarn zuzugehen. Frage sie, ob sie gern einmal mitrauchen würden. Verneinen sie, lädst du sie stattdessen auf einen Kaffee ein.

Tipps für das Shisha-Rauchen in der Wohnung

Alternativ rauchst du deine Shisha oder deine Zigarette in der Wohnung, schließt die Fenster und dichtest die Wohnungstüre mit einer Decke oder einem Handtuch ab. So vermeidest du, dass der Wasserpfeifen-Rauch oder Zigarettenqualm in den gemeinsamen Flur zieht. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu beachten, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration in den Innenräumen steigt, wenn du auf das Lüften verzichtest.

Nach dem Shisha-Rauchen ist es ratsam, die Wohnung ausgiebig zu lüften. Nach der Nutzung deiner Wasserpfeife oder Zigarette lohnt sich das Querlüften, bei dem du gegenüberliegende Fenster für ein paar Minuten weit öffnest.

Duftstäbchen, Aromadiffuser oder Duftstecker überdecken den Rauchgeruch. Auch die Zubereitung bestimmter Gerichte kann dabei helfen, den Shisha-Geruch zu vertreiben. Denn für viele Nachbarn gehört der Essensgeruch nach angebratenen Zwiebeln, Knoblauch oder Fisch zum Alltag, während sie den Tabakgeruch als störend wahrnehmen.

Weiterhin solltest du die Reste des Tabaks ordnungsgemäß entsorgen und auf keinen Fall in der Toilette hinunterspülen. Denn dies kann nicht nur für eine Verstopfung der Rohre sorgen, sondern auch zu einem unangenehmen Geruch in allen Wohnungen des Wohnkomplexes führen.