Shisha-Tabak-25g-Verordnung

Shisha-Tabak-25g-Verordnung: Ziele und Folgen

Shisha-Tabak in 25-Gramm-Dosen: Seit dem 01.07.2022 darf der Wasserpfeifentabak ausschließlich in 25-Gramm-Gebinden oder kleineren Mengen in den Handel gebracht werden. Die beliebten 200-Gramm-Dosen und die 1-Kilo-Behälter gehören damit der Vergangenheit an. 

Die gute Nachricht: Restbestände dürfen bis zur Abverkaufsfrist vertrieben werden. Diese sollte ursprünglich am 31.12.2022 enden, wurde aber vor Kurzem auf den 30.06.2023 verlängert. Du kannst dich also noch rechtzeitig mit den praktischen großen Verpackungsgrößen eindecken. Die schlechte Nachricht: Der Tabak in den kleinen Dosen ist teurer als der Shisha-Tabak in den 200-Gramm-Dosen. In Zukunft musst du also tiefer in die Tasche greifen. 

Doch was versteht man unter der 25-Gramm-Verordnung und warum wurde diese eingeführt? Wie teuer sind die neuen Gebinde und welche Folgen hat die Shisha-Tabak-25g-Verordnung? Dieser Artikel liefert Antworten auf deine Fragen!

Was versteht man unter der Shisha-Tabak-25g-Verordnung?

Den leckeren Wasserpfeifentabak konntest du bisher in verschiedenen Größen kaufen. So bestand die Möglichkeit, Dosen mit einem Füllgewicht von 50 Gramm, 100 Gramm, 200 Gramm oder 1 Kilogramm zu erwerben. 

Mit Wirkung zum 01.07.2022 wurde der Verkauf von Shisha-Tabak durch das Bundesfinanzministerium unter dem Kanzler Olaf Scholz auf 25-Gramm-Gebinde beschränkt. Grundlage ist die Shisha-Tabak-25g-Verordnung, die am 11.08.2021 im Rahmen der 7. Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen (7. VStÄndG) veröffentlicht wurde.

Diese bezieht sich auf den deutschen Markt. In anderen Teilen der Europäischen Union dagegen dürfen weiterhin größere Tabak-Dosen verkauft werden.

Auszug aus der Gesetzesänderung

Der Paragraf 31 der 7. Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 11. August 2021 wurde in Form des Bundesgesetzblattes bekannt gegeben. So wurde der Begriff “zuständig” aus dem Absatz 2 Satz 1 entfernt. Weiterhin wurde der Absatz 4 um folgenden Satz ergänzt: “Für Wasserpfeifentabak nach § 1 Absatz 2b des Gesetzes sind nur Packungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm zulässig.

Warum wurde die 25g-Regelung eingeführt?

Rauchen ist ungesund. In der Vergangenheit wurden Zigaretten deswegen mit einer hohen Tabaksteuer belegt. Rauchalternativen wurden damals nicht berücksichtigt. Doch mit der steigenden Beliebtheit der Produkte wie Shishas oder E-Zigaretten rückten auch die gesundheitlichen Auswirkungen des alternativen Konsums in den Fokus.

Um die Verbraucher zu schützen, griff man darauf zurück, die Ausweichmöglichkeiten mit einer Tabaksteuer zu belegen. Höhere Kosten und ein höherer Aufwand durch kleinere Verpackungseinheiten sollen passionierte Shisha-Raucher seit Juli 2022 davon abhalten, große Menge Shisha-Tabak zu konsumieren. 

Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf den Shisha-Bars. Diese verwendeten bisher Shisha-Tabak in Großpackungen und sollen künftig auf 25-Gramm-Dosen zurückgreifen. Shisha-Cafés sollen also die Packungsgrößen einkaufen, die sie an den einzelnen Kunden weitergeben. 

Zudem soll die Verordnung die illegale Herstellung von Shisha-Tabak unterbinden und ist außerdem finanzieller Natur. Denn die Tabaksteuer soll schrittweise erhöht werden und greift bei allen Produkten, die in Zusammenhang mit dem Rauchen stehen. Beispiele sind Liquids, Dampfsteine und Einweg E-Shishas/Zigaretten.

Die Ziele der Shisha-Tabak-25g-Verordnung

Rauchalternativen wie die Wasserpfeife und die Einweg-E-Shisha bis zu 600 Zügen sowie der Shisha-Tabak und das Liquid unterliegen seit dem 01.07.2022 der Tabaksteuer. 

Doch welche konkreten Ziele der 25-Gramm-Regelung lassen sich benennen? 

  • Verbraucherschutz
  • Hinderung der Shisha-Bars, große Tabak-Packungen zu erwerben
  • Höhere Staatseinnahmen durch höhere Tabaksteuer

Wer hat das Gesetz eingeführt?

Um eine Gesetzesänderung zu realisieren, musste ein Änderungsantrag zur Verbrauchsteuerverordnung gestellt werden. Die CDU/CSU, die FDP und die AfD stimmten für den Antrag, während Die Linke dagegen stimmte und die Grünen sich enthielten.

Wie teuer ist die 25-Shisha-Tabak-Verpackung nun?

Virginia Tabak in der 20/25-Gramm-Dose kostet pro Stück circa 2,90 Euro bis 4,90 Euro. Dark Blend Shisha Tabak dagegen fällt etwas teurer aus und kostet im Durchschnitt 3,90 Euro bis 5,90 Euro pro Stück. Unser Shisha Tabak Angebot!

Was sind die Folgen der Shisha-Tabak-25g-Verordnung?

Die neue Verpackungseinheit von 25 Gramm bedeutet für dich in erster Linie, dass die Preise für Shishas und den Shisha-Tabak steigen. Der Grund: Um die gleiche Menge Tabak wie in deiner 200-Gramm-Packung zu erhalten, benötigst du zukünftig 8 Packungen à 25 Gramm.

Einige Hersteller produzieren zudem kleinere Packungen mit einem Gewicht von 20 Gramm. Viele kleine Packungen zu füllen, ist für die Hersteller mit einem höheren Kostenaufwand verbunden. Zusätzlich zur Tabaksteuer werden die Tabake pro Gramm also kostspieliger für die Verbraucher. 

Gleichzeitig ist es möglich, dass nicht jeder Hersteller zeitnah die Produktionsumstellung realisieren und den deutschen Markt bedienen kann. Es ist also nicht auszuschließen, dass einige Marken oder Sorten vorübergehend nicht verfügbar sind. Folglich wird vermutet, dass die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt ansteigt.

Erste Auswirkungen der 25g-Regelung

  • Höhere Preise für Shisha-Tabak 
  • Höhere Preise in Shisha-Bars
  • Mögliche Umsatzeinbußen für Shisha-Bars 
  • Möglicher Rückgang des Shisha-Konsums im Privatbereich 
  • Mehraufwand für die Hersteller durch Produktionsumstellung 
  • Mögliche eingeschränkte Verfügbarkeit der Tabak-Marken und -Sorten 

Mehr Verpackungsmüll

Kleinere Verpackungen wirken sich negativ auf die Umwelt aus. Die Hersteller produzieren nun viele kleine Packungen, was mehr Abfall verursacht. Die Verpackungen umfassen eine Plastikschicht und Papier. In der Dose befindet sich eine Plastiktüte, in der der Tabak sicher verwahrt und frisch gehalten wird. 

Aktuell wird die erhöhte Müllproduktion akzeptiert. In der Verantwortung sieht die Regierung die Tabakproduzenten und Hersteller selbst. Doch in Zukunft ist zu erwarten, dass sich die Hersteller an neue Richtlinien zum Umweltschutz halten müssen.

Abverkaufsfrist für Shisha-Tabak mit einer Packungsgröße über 25 Gramm

Shisha-Tabake in größeren Tabakdosen dürfen noch bis zum 30.06.2023 vertrieben werden. Dies ist allerdings nur dann gestattet, wenn das Produkt vor dem 01.07.2022 in den Handel gekommen ist. Ab dem 01.07.2023 sind die großen Verpackungen nicht mehr erhältlich. 

Die Abverkaufsfrist wurde allerdings nicht klar kommuniziert, sodass viele Händler lange Zeit nicht abschätzen konnten, wie lange sie ihre Waren noch anbieten dürfen. Deswegen gilt: Wenn du dir jetzt schon einen Vorrat anlegen möchtest, kann es sich lohnen, einige Dosen zu hamstern und bereits jetzt einzukaufen. Denn es ist nicht abzusehen, wie lange diese noch erhältlich sein werden.

Welchen Sinn ergibt die Shisha-Tabak-25g-Verordnung?

Die neue Shisha-Tabak-Verordnung sorgt für Unmut unter den Verbrauchern und den Herstellern. Die Ziele der Verordnung sind der Verbraucherschutz, die Eindämmung der Steuerhinterziehung im Hinblick auf Shisha-Bars sowie der finanzielle Vorteil, der sich aus einer höheren Besteuerung ergibt. Doch wie sinnvoll ist die Änderung der Verordnung tatsächlich? 

Leidenschaftliche Shisha-Raucher werden auch weiterhin zu Shishas und Shisha-Tabaken greifen. Verstöße gegen das Vereinzelungsverbot in Shisha-Bars könnten jedoch durchaus durch die neuen Maßnahmen unterbunden werden. Denn hier wurden in der Vergangenheit große Tabakmengen eingekauft und in kleinen Portionen an die Kunden weiterverkauft. 

Dies ist zwar in der Gastronomie legal, wenn ein Restaurant Kaffee in großen Mengen einkauft und pro Tasse an den Kunden vertreibt. In Bezug auf Tabak jedoch war dies schon vor der neuen Verordnung verboten. Allerdings hielt sich kaum jemand an das Gesetz. Von nun an könnte die Verordnung maßgeblich dazu beitragen, dass Steuereinnahmen nicht länger verloren gehen.

Die Verordnung wurde jedoch von dem Bundesverband Wasserpfeifentabak scharf kritisiert. So befürchtet der Geschäftsführer nicht nur, dass die Hersteller ihre Produktion nicht schnell genug umstellen können und es zu Nachschubproblemen kommen könnte. Vielmehr mahnt er, dass leere Regale dazu führen könnten, dass Konsumenten illegale Wege gehen und das Interesse an Schwarzmarkt-Produkten steigen könnte. 

Der Grund: Tabakprodukte erweisen sich auf dem Schwarzmarkt als lukrativ. Steigt das Interesse der Verbraucher und stehen zeitgleich weniger Waren zur Verfügung, besteht die Gefahr, dass sich Konsumenten vermehrt auf illegalem Wege mit Tabak versorgen. Kriminellen spielt dieser Umstand in die Karten. Auch der Preisanstieg der legalen Produkte treibt Verbraucher womöglich dazu, sich von dem legalen Markt abzuwenden. 

Auch Abgeordnete aus der Ampel-Koalition üben Kritik. Till Mansmann (FDP) beispielsweise hegt ebenfalls die Befürchtung, dass der Anbietermarkt geschwächt werde. Die SPD und die Grünen merken an, die Bedenken der Branche zu spät entgegengenommen zu haben. 

Auf Unverständnis trifft zudem das erhöhte Müllaufkommen durch die 25-Gramm-Tabak-Dosen. So wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Umwelt zu schonen und weniger Abfall zu produzieren. Ein Beispiel ist das Verkaufsverbot von Plastikstrohhalmen. 

Die neue Tabak-Verordnung für 25-Gramm-Shisha-Tabak-Packungen dagegen führt dazu, dass deutlich mehr Müll entsteht. Darüber hinaus kritisiert die Shisha-Branche, dass die Umstellung der Produktion mit hohen Kosten verbunden sei. 

Noch vor der Veröffentlichung der Verordnung übten des Weiteren zahlreiche Wissenschaftler Kritik. Sie bemängelten, dass der Staat den veralteten Ansatz “Quit or die” der WHO befolge.

So werde es Rauchern, die eine Rauchentwöhnung planen, erschwert, den Ausstieg zu meistern. Denn im Durchschnitt erfolgen sieben bis acht Versuche bis zum erfolgreichen Ausstieg. Dieser werde nicht durch die Krankenkassen finanziert. 

Rauchalternativen galten deswegen als Möglichkeit, die Abhängigkeit nach und nach zu reduzieren. Durch die hohen Kosten werde es Rauchern jedoch erschwert, auf Alternativen umzusteigen. 

Zudem liegen – auch in Hinblick auf die Shisha – keine Langzeitstudien vor. Eine hohe Besteuerung sei deswegen nicht nachvollziehbar. Die Verordnung ist jedoch mittlerweile rechtskräftig.

Welche Alternativen gibt es?

Keine Legalen! Alternative Produkte wie Dampfsteine oder Paste werden ebenfalls als Tabakprodukt eingeordnet, sind somit steuerpflichtig und leiden unter der gleichen Regelung. Auch das Selbermischen von Shisha-Tabak lohnt sich nicht mehr, da die einzelnen Flüssigkeiten wie z.B. Aromen, Glycerin und Molasse in der Zukunft ebenfalls versteuert werden.